Fragen und Antworten

Wie muss ich meine Anteile in der Steuerklärung deklarieren?

Bei den Anteilen einer Genossenschaft handelt es sich für eine natürliche Person um bewegliches Vermögen. Die Anteile sind daher im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der privaten Steuererklärung zu deklarieren.

Konnte im abgelaufenen Kalenderjahr eine Verzinsung der Anteilscheine vorgenommen werden, so unterliegt auch diese Verzinsung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Mit einer ordnungsgemässen Deklaration wird gleichzeitig der Verrechnungssteueranspruch geltend gemacht. Bei der Verzinsung der Anteilscheine können immer nur 65% des Bruttoertrags direkt ausbezahlt werden. Die restlichen 35% gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung und können mit einer korrekten Deklaration in der privaten Steuererklärung geltend gemacht werden.

Für Steuerzwecke stellt OptimaSolar für jedes Genossenschaftsmitglied eine Bescheinigung aus. Aus dieser Bescheinigung sind der Vermögenswert, die Bruttoverzinsung der Anteilscheine sowie der Verrechnungssteueranspruch ersichtlich.

 

Wie kann ich meine Anteilscheine übertragen oder verkaufen?

Anteilscheine können weitergegeben oder vererbt werden. Die neuen Eigner müssen der Verwaltung mitgeteilt werden und treten so an die Stelle des vorangehenden Mitgliedes. Bei minderjährigen Mitgliedern wird bis zum vollendeten 18. Altersjahr der gesetzliche Vertreter die Rechte vertreten.

Zusätzlich können die Anteilscheine bei Bedarf auch an OptimaSolar zurückverkauft werden. Der Rückkaufpreis richtet sich nach dem jeweils gültigen Kurswert.

Der Kurswert wird aufgrund des Substanzwertes der gesamten Genossenschaft festgelegt und ist jeweils für ein Jahr gültig (bis zur nächsten Generalversammlung).

Weil möglichst viele Mittel in produktive Anlagen investiert sind, hat OptimaSolar gemäss Statuten das Recht, Auszahlungen für retournierte Anteilsscheine bis zu max. drei Jahre zu verzögern.

 

Wie sicher ist eine Geldanlage bei OptimaSolar?

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Genossenschafter ist ausgeschlossen.

Das gesamte Kapital ist in PV-Anlagen investiert, welche betriebssicher sind und eine lange Lebensdauer haben (neuere PV-Module bis zu 50 Jahre). Alle Anlagen sind gegen Feuer, Hagel und Sturm ausreichend versichert, um die Risiken zu limitieren.

 

Wieviele Genossenschaftsanteile kann ich erwerben und was kostet ein Anteilschein?

Sie können beliebig viele Anteilscheine der Genossenschaft OptimaSolar Surselva erwerben.

Ebenfalls ist es durchaus erlaubt, bei verschiedenen OptimaSolar Genossenschaften Anteile zu zeichnen.

 

 

Wie werde ich Genossenschafter/in?

1 Anteil = CHF 1.000 (natürliche Personen); CHF 2.000 (juristische Personen)

 

Mit jedem Anteilschein wird ein Teil einer Solaranlage finanziert. So werden Sie zum/zur Solarstrom-Produzenten/Produzentin ohne eine eigene Solaranlage bauen zu müssen.

Je mehr erneuerbarer Strom in unser Netz eingespeist wird, desto grösser ist die Chance, dass nicht-erneuerbare Kraftwerke ersetzt oder nicht gebaut werden. Daher ist unser Ziel, den Anteil des erneuerbaren Stroms zu erhöhen, indem wir Photovoltaikanlagen bauen. Hinzu kommt, dass wir die dezentrale Stromproduktion fördern, was wiederum wichtig ist für die sichere und effiziente Stromversorgung. Dieses Ziel verfolgen wir zusammen mit unseren Mitgliedern, die sich an den Solaranlagen beteiligen.

Als Mitglied gehört Ihnen ein Teil der OptimaSolar und Sie erhalten eine Erfolgsbeteiligung analog einer Dividende auf eine Aktie. Der Zins auf dem Anteil orientiert sich am Geschäftsergebnis und wird gemäss Beschluss der Generalversammlung für jedes Jahr neu festgelegt. Die zusätzlichen Erträge werden in der Genossenschaft in neue Anlagen reinvestiert. 

 

Der wirtschaftliche Faktor bildet neben dem ideellen Wert einen zusätzlichen Anreiz, um in unsere Genossenschaft zu investieren. 

 

Welche Rendite kann ich erwarten?

Anteile von oder Darlehen an OptimaSolar können zu einer sich lohnenden Anlage werden.

Die jährliche Erfolgsbeteiligung orientiert sich am Geschäftsergebnis und dem aktuellen Zinsniveau und wird gemäss Beschluss der Generalversammlung jedes Jahr neu festgelegt. 

Die zusätzlichen Erträge der Genossenschaft werden in neue Anlagen reinvestiert.